OLG Frankfurt/Main, vom 02.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 24 U 70/06
LG Darmstadt, vom 10.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 580/05
Anfechtbarkeit von Veräußerungshandlungen des Schuldners
BGH, Urteil vom 23.10.2008 - Aktenzeichen IX ZR 202/07
DRsp Nr. 2008/20761
Anfechtbarkeit von Veräußerungshandlungen des Schuldners
»Hat der Schuldner seinen letzten werthaltigen Vermögensgegenstand veräußert und gleichzeitig mit dem Erwerber vereinbart, dass dieser den Kaufpreis durch Aufrechnung mit einem zu diesem Zweck vorzeitig fällig gestellten Gegenanspruch erbringt, kann ein Gläubiger diesen Vorgang jedenfalls dann, wenn andere Gläubiger zu keinem Zeitpunkt mit Aussicht auf Erfolg in die Kaufpreisforderung vollstrecken konnten, nur insgesamt, nicht auf die Verrechnungsabrede beschränkt, anfechten.«