I.
Die zulässige, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte und ordnungsgemäß begründete Berufung des Klägers hat in der Sache keinen Erfolg. Das Landgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Dem Kläger steht gegen die Beklagte der geltend gemachte Zahlungsanspruch nicht zu.
Die von der Ehefrau des Geschäftsführers der Gemeinschuldnerin K in der Zeit zwischen dem 18. Juni 1998 und 11. Februar 1999 vorgenommenen Zahlungen von insgesamt DM 13849,93 sind nicht nach §
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|