AG Pinneberg, - Vorinstanzaktenzeichen 51 IN 15/99
Anfechtung der Ablehnung eines Verbraucher-Insolvenzverfahrens; Begriff der geringfügigen selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit
SchlHOLG, Beschluss vom 01.02.2000 - Aktenzeichen 1 W 53/99
DRsp Nr. 2000/6527
Anfechtung der Ablehnung eines Verbraucher-Insolvenzverfahrens; Begriff der geringfügigen selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit
»1. Wird ein Verbraucherinsolvenzverfahrens abgelehnt, weil das Regelinsolvenzverfahren die richtige Verfahrensart sei, kann dagegen Beschwerde eingelegt werden.2. Ob die Voraussetzung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens wegen der Ausübung einer nur geringfügigen selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinn von § 304 Abs. 1InsO vorliegt, hängt von dem Zeitpunkt der Stellung des Insolvenzantrages ab und nicht vom Zeitpunkt des Insolvenzeintritts.«