I. Die Klägerin, ein mit Vermögensverwaltungen und Inkassotätigkeit befaßtes Unternehmen, macht gegen den beklagten Rechtsanwalt Ansprüche nach dem Anfechtungsgesetz geltend.
Ein Mandant des Beklagten, J. O. (künftig: Schuldner) war Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter der Firma ... GmbH, vormals Autohaus J. O. GmbH, über deren Vermögen mit Beschluß des Amtsgerichts K. vom 26.01.1995 der Konkurs eröffnet wurde.
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