Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 19. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 28. Dezember 2011 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Kläger macht als Verwalter in dem am 23. März 2009 beantragten und am 25. August 2009 eröffneten Insolvenzverfahren über den Nachlass des verstorbenen P. N. (nachfolgend: Erblasser) gegen die beklagte Bank Ansprüche aus Insolvenzanfechtung in Höhe von 22.241,25 € geltend.
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