OLG Celle - Beschluss vom 24.01.2001
2 W 124/00
Normen:
InsO § 3 § 4 § 7 Abs. 1 § 21 Abs. 2 Nr. 4 § 99 § 306 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DRsp IV(438)336a-c
InVo 2001, 234
KTS 2001, 612
NJW-RR 2001, 981
NZI 2001, 143
ZIP 2001, 468
ZInsO 2001, 128

Anfechtung der Annahme örtlicher Zuständigkeit des Insolvenzgerichts während des Eröffnungsverfahrens; Handhabung und Verhältnismäßigkeit einer vorläufigen Postsperre

OLG Celle, Beschluss vom 24.01.2001 - Aktenzeichen 2 W 124/00

DRsp Nr. 2004/1340

Anfechtung der Annahme örtlicher Zuständigkeit des Insolvenzgerichts während des Eröffnungsverfahrens; Handhabung und Verhältnismäßigkeit einer vorläufigen Postsperre

»1. Die Annahme der örtlichen Zuständigkeit des Insolvenzgerichts während des Eröffnungsverfahrens kann nicht selbstständig mit der sofortigen Beschwerde, sondern nur zusammen mit dem Eröffnungsbeschluss angefochten werden. 2. Die Anordnung einer vorläufigen Postsperre im Eröffnungsverfahren steht der Postsperre im eröffneten Verfahren gleich und bedeutet nicht, dass der vorläufige Insolvenzverwalter die Post nur gemeinsam mit dem Schuldner öffnen darf.