Der Kläger ist Verwalter in dem am 23. Juni 1993 eröffneten Gesamtvollstreckungsverfahren über das Vermögen der E. GmbH, M. (nachfolgend als Gesellschaft oder Gemeinschuldnerin bezeichnet), der Beklagte war einer von sieben Gesellschaftern sowie alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer. Er gewährte der Gesellschaft im Jahre 1992 mehrere Darlehen, die Anfang Dezember 1992 bis auf einen Betrag von 90.000 DM zurückgezahlt waren.
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