OLG Köln - Beschluß vom 10.03.2000
2 W 274/99
Normen:
InsO § 63 ff.; InsVV § 11 Abs. 1 ; ZPO § 568 Abs. 3 ;
Fundstellen:
DZWIR 2000, 293
NJW-RR 2001, 263
OLGReport-Köln 2000, 361
ZIP 2000, 760
Vorinstanzen:
LG Bonn, vom 23.11.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 2 T 43/99
AG Bonn, - Vorinstanzaktenzeichen 97 IN 52/99

Anfechtung der Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

OLG Köln, Beschluß vom 10.03.2000 - Aktenzeichen 2 W 274/99

DRsp Nr. 2000/8101

Anfechtung der Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

1. Die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist grundsätzlich mit der sofortigen weiteren Beschwerde anfechtbar. § 568 Abs. 3 ZPO findet keine Anwendung.2. Die vom Beschwerdegericht vorgenommene Würdigung von Tatsachen, die auf den Einzelfall bezogen sind, ist einer Überprüfung im Rahmen einer weiteren (Rechts-)Beschwerde nicht zugänglich.

Normenkette:

InsO § 63 ff.; InsVV § 11 Abs. 1 ; ZPO § 568 Abs. 3 ;

Gründe: