LG Bonn, vom 23.11.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 2 T 43/99
AG Bonn, - Vorinstanzaktenzeichen 97 IN 52/99
Anfechtung der Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
OLG Köln, Beschluß vom 10.03.2000 - Aktenzeichen 2 W 274/99
DRsp Nr. 2000/8101
Anfechtung der Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
1. Die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist grundsätzlich mit der sofortigen weiteren Beschwerde anfechtbar. § 568 Abs. 3ZPO findet keine Anwendung.2. Die vom Beschwerdegericht vorgenommene Würdigung von Tatsachen, die auf den Einzelfall bezogen sind, ist einer Überprüfung im Rahmen einer weiteren (Rechts-)Beschwerde nicht zugänglich.