Anfechtung der Mitteilung von der Rücknahmefiktion im Verbraucherinsolvenzverfahren
BGH, Beschluß vom 16.10.2003 - Aktenzeichen IX ZB 599/02
DRsp Nr. 2003/14470
Anfechtung der Mitteilung von der Rücknahmefiktion im Verbraucherinsolvenzverfahren
»Teilt das Insolvenzgericht dem Schuldner mit, daß sein Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens kraft Gesetzes als zurückgenommen gelte, weil er unvollständig und trotz gerichtlicher Aufforderung nicht fristgerecht ergänzt worden sei, so ist dagegen eine sofortige Beschwerde grundsätzlich nicht statthaft.«