SchlHOLG, vom 03.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 1 U 120/06
LG Lübeck, vom 21.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 35/05
Anfechtung der Rückführung eines Kontokorrentkredits; Berechnung des Anfechtungszeitraums
BGH, Versäumnisurteil vom 15.11.2007 - Aktenzeichen IX ZR 212/06
DRsp Nr. 2008/1057
Anfechtung der Rückführung eines Kontokorrentkredits; Berechnung des Anfechtungszeitraums
»1. Für die Anfechtung der Rückführung eines Kontokorrentkredits kommt es auf den Betrag an, um den die verrechneten Einzahlungen die berücksichtigungsfähigen Auszahlungen im Anfechtungszeitraum übersteigen; der höchste erreichte Sollstand ist grundsätzlich unerheblich (Bestätigung von BGHZ 150, 122, 127).2. Insolvenzanträge, die anfangs zulässig und begründet waren, aber bis zur Entscheidung über die Eröffnung unbegründet wurden, sind für die Berechnung des Anfechtungszeitraums unbeachtlich.3. Liegt eine einheitliche Insolvenz vor, ist der erste, mangels Masse abgewiesene Antrag grundsätzlich auch dann maßgebend, wenn zwischen ihm und dem Antrag, der zur Verfahrenseröffnung geführt hat, ein beträchtlicher Zeitraum (hier: drei Jahre) liegt.«