BGH - Beschluß vom 15.11.2007
IX ZR 15/06
Normen:
AnfG § 1 § 3 ;
Vorinstanzen:
OLG Celle, vom 15.12.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 13 U 46/02
LG Verden, vom 29.01.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 209/00

Anfechtung der Übertragung eines wertausschöpfend belasteten Grundstücks

BGH, Beschluß vom 15.11.2007 - Aktenzeichen IX ZR 15/06

DRsp Nr. 2007/22828

Anfechtung der Übertragung eines wertausschöpfend belasteten Grundstücks

Eine Anfechtung bleibt erfolglos, wenn eine Zwangsvollstreckung des Gläubigers in das anfechtbar übertragene Grundstück wegen der wertausschöpfenden dinglichen Belastung aussichtslos gewesen wäre. Der Gläubiger kann die Abweisung der Klage wegen wertausschöpfender Belastung nicht dadurch vermeiden, dass er bereit ist, in der Zwangsversteigerung einen den Marktwert übersteigenden Preis zu bieten.

Normenkette:

AnfG § 1 § 3 ;

Gründe:

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist statthaft und auch im Übrigen zulässig. In der Sache bleibt sie jedoch ohne Erfolg.

1. Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist nicht, wie die Klägerin meint, unter dem Gesichtspunkt eines symptomatischen Rechtsfehlers zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung angezeigt.