Anfechtung der Verweigerung von Akteneinsicht und Erteilung von Auskünften im Insolvenzverfahren
OLG Brandenburg, vom 07.08.2001 - Aktenzeichen 11 VA 21/01
DRsp Nr. 2005/3641
Anfechtung der Verweigerung von Akteneinsicht und Erteilung von Auskünften im Insolvenzverfahren
1. Die Verweigerung von Auskünften durch das Gericht über die Einleitung eines Insolvenzverfahrens kann durch den Gläubiger gem. §§ 23 ff. EGGVG angefochten werden.2. Es ist frei von Ermessensfehlern, wenn die Erteilung von Auskünften über Insolvenzanträge verweigert wird, solange über die Eröffnung des Verfahrens nicht entschieden ist.