AG Berlin-Charlottenburg, - Vorinstanzaktenzeichen 109 IN 3546/00
Anfechtung der Wahl eines anderen Insolvenzverwalters durch einen Insolvenzgläubiger
KG, Beschluss vom 16.10.2001 - Aktenzeichen 7 W 130/01
DRsp Nr. 2005/7120
Anfechtung der Wahl eines anderen Insolvenzverwalters durch einen Insolvenzgläubiger
Der Antrag eines Insolvenzgläubigers, den Beschluss der Gläubigerversammlung über die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters aufzuheben, ist unzulässig.