Anfechtung der Zahlung von Ausgleichsleistungen nach dem VermG
BGH, Beschluß vom 02.12.2004 - Aktenzeichen IX ZA 14/04
DRsp Nr. 2005/57
Anfechtung der Zahlung von Ausgleichsleistungen nach dem VermG
Eine insolvenzrechtliche Anfechtung kommt nur in Betracht, wenn der Gegenstand der Anfechtung ohne die Rechtshandlung gerade zum haftenden Vermögen des Insolvenzschuldners gehört und dem Zugriff der Insolvenzgläubiger offen gestanden hätte. Das trifft auf den Ausgleichsanspruch aus § 6 Abs. 1 S. 2, Abs. 4 VermG nicht zu.