BGH - Beschluß vom 02.12.2004
IX ZA 14/04
Normen:
InsO § 129 Abs. 1 ; VermG § 6 Abs. 1 S. 2, Abs. 4 ;
Vorinstanzen:
OLG München, vom 20.04.2004

Anfechtung der Zahlung von Ausgleichsleistungen nach dem VermG

BGH, Beschluß vom 02.12.2004 - Aktenzeichen IX ZA 14/04

DRsp Nr. 2005/57

Anfechtung der Zahlung von Ausgleichsleistungen nach dem VermG

Eine insolvenzrechtliche Anfechtung kommt nur in Betracht, wenn der Gegenstand der Anfechtung ohne die Rechtshandlung gerade zum haftenden Vermögen des Insolvenzschuldners gehört und dem Zugriff der Insolvenzgläubiger offen gestanden hätte. Das trifft auf den Ausgleichsanspruch aus § 6 Abs. 1 S. 2, Abs. 4 VermG nicht zu.

Normenkette:

InsO § 129 Abs. 1 ; VermG § 6 Abs. 1 S. 2, Abs. 4 ;

Gründe:

Die Nichtzulassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 114 ZPO).