Die Revision gegen das Urteil des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 27. März 2013 wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.
Der Kläger ist Verwalter in dem auf den Eigenantrag vom 23. November 2010 über das Vermögen des F. (nachfolgend: Schuldner) am 3. Februar 2011 eröffneten Insolvenzverfahren.
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