OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 13.12.2007
3 U 170/07
Normen:
InsO § 130 Abs. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt am Main, 2-27 O 2/05,
BGH, IX ZR 16/08,

Anfechtung einer unter Einschaltung mehrerer Personen geleisteten Zahlung der späteren Insolvenzschuldnerin

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 13.12.2007 - Aktenzeichen 3 U 170/07

DRsp Nr. 2009/16866

Anfechtung einer unter Einschaltung mehrerer Personen geleisteten Zahlung der späteren Insolvenzschuldnerin

Hat die zahlungsunfähige spätere Insolvenzschuldnerin unter Einschaltung einer Bank eine Zahlung an einen Dritten geleistet, so kann diese Zahlung insolvenzrechtlich angefochten und von dem Dritten zurückverlangt werden.

Normenkette:

InsO § 130 Abs. 1 Nr. 1;

Gründe:

I.

Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der A-GmbH (Insolvenzschuldnerin), über das durch Beschluss des AG Frankfurt (Oder) vom 1.2.2003 - 3.2 IN 753/02 - (Anl. K 1, Bl. 9 f d.A.) das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.