Anfechtung einer Vermögensübertragung auf Konkursmasse durch KG-Gesellschafter
BGH, Urteil vom 21.01.1993 - Aktenzeichen IX ZR 275/91
DRsp Nr. 1993/131
Anfechtung einer Vermögensübertragung auf Konkursmasse durch KG-Gesellschafter
»a) Überträgt der persönlich haftende Gesellschafter, um ein Konkursverfahren über sein Vermögen abzuwenden, Gegenstände auf die Konkursmasse der Gesellschaft, kann diese Rechtshandlung dem Konkursverwalter gegenüber als unentgeltliche Verfügung angefochten werden. b) Der Konkursverwalter kann der Gläubigeranfechtung nicht entgegenhalten, daß ohne die angefochtene Rechtshandlung das Konkursverfahren über das Vermögen des persönlich haftenden Gesellschafters eröffnet worden wäre.c) Der Gesellschaftsgläubiger, der eine zur Konkurstabelle festgestellte Forderung hat, ist nicht schon deshalb an der Anfechtung gehindert, weil die Vermögensübertragung auf die Masse der Gesamtheit der Konkursgläubiger zugute kommen soll. d) Die Anfechtung des Gesellschaftsgläubigers stellt jedoch dann eine unzulässige Rechtsausübung dar, wenn der Konkursverwalter sichergestellt hat, daß persönliche Gläubiger des Gesellschafters an dem übertragenen Vermögen keine Rechte geltend machen können, und Gläubigerausschuß oder Gläubigerversammlung der Vermögensübertragung zugestimmt haben.«