1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. Dezember 2012 - 3 Sa 1267/12 - unter Zurückweisung der weiter gehenden Revision teilweise aufgehoben.
2. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) vom 24. Mai 2012 - 4 Ca 37/12 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 11.798,84 Euro nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 30. August 2011 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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