I. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts München II vom 22. Juni 2009 wie folgt abgeändert:
1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 13.514,42 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01. Juli 2005 zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die weitergehende Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts München II vom 22. Juni 2009 wird zurückgewiesen.
III. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 25 % und der Beklagte 75 %.
IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
V. Die Revision wird nicht zugelassen.
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