OLG München - Urteil vom 09.11.2010
5 U 3703/09
Normen:
InsO § 134;
Fundstellen:
WM 2011, 172
Vorinstanzen:
LG München II, vom 22.06.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 11 BO 6753/08

Anfechtung von Auszahlungen auf Scheingewinne in einem Schneeballsystem

OLG München, Urteil vom 09.11.2010 - Aktenzeichen 5 U 3703/09

DRsp Nr. 2011/11049

Anfechtung von Auszahlungen auf Scheingewinne in einem Schneeballsystem

1. Der Rückgewähranspruch des Insolvenzverwalters aus der Schenkungsanfechtung von im Rahmen eines sog. "Schneeballsystems" an den Anleger ausbezahlten Beträge erstreckt sich nicht auf solche Auszahlungen, mit denen dem Anleger seine Einlage ganz oder teilweise zurückgewährt worden ist. 2. Maßgeblich für die Bewertung des Auszahlungsvorgangs sind allein die realen Umstände, die der Auszahlung zugrunde gelegen haben (ausdrückliche oder konkludente Tilgungsbestimmung). Ein nachträglich auf der Basis einer fiktiven Vertragsdurchführung konstruierter Kontoverlauf ist hierfür ohne Bedeutung.

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts München II vom 22. Juni 2009 wie folgt abgeändert:

1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 13.514,42 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01. Juli 2005 zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II. Die weitergehende Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts München II vom 22. Juni 2009 wird zurückgewiesen.

III. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 25 % und der Beklagte 75 %.

IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

V. Die Revision wird nicht zugelassen.