Der Kläger - Konkursverwalter einer Gemeinschuldnerin B KG - verlangt von der beklagten Bank im Wege der Konkursanfechtung einen Betrag von 162.045,36 DM mit der Begründung, diese Summe habe die Volksbank e.G. (welche durch Fusionierung im Laufe des vorliegenden Rechtsstreits in der jetzigen Beklagten aufgegangen ist) den Konkursgläubigern durch unzulässige Gutschriften auf dem Girokonto der Gemeinschuldnerin entzogen.
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