Anforderungen an den Nachweis der Gläubigerbenachteiligungsabsicht
OLG Braunschweig, Urteil vom 13.09.2001 - Aktenzeichen 8 U 108/00
DRsp Nr. 2005/3593
Anforderungen an den Nachweis der Gläubigerbenachteiligungsabsicht
1. Für die Absichtsanfechtung nach § 3 Abs. 1AnfG genügt eine mittelbare Benachteiligung. Eine solche liegt vor, wenn die Zugriffslage für den anfechtenden Gläubiger im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung - sei es auch durch das Hinzutreten weiterer, nicht notwendig vom Schuldner veranlasster Umstände - schlechter ist, als es ohne die angefochtene Rechtshandlung wäre. Dies ist auch bei der Übertragung von Vermögenswerten auf einen Treuhänder der Fall, weil hierdurch der Zugriff der Gläubiger erschwert wird.2. Die Benachteiligungsabsicht ist nachgewiesen, wenn die Übertragung in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der Geltendmachung einer Forderung erfolgt.