OLG Düsseldorf - Urteil vom 06.12.2018
12 U 12/18
Normen:
InsO § 129 Abs. 1; InsO § 133 Abs. 1;
Fundstellen:
NZI 2019, 173
Vorinstanzen:
LG Wuppertal, vom 04.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 234/17

Anforderungen an den Nachweis der Kenntnis des Gläubigers vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners

OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.12.2018 - Aktenzeichen 12 U 12/18

DRsp Nr. 2019/3591

Anforderungen an den Nachweis der Kenntnis des Gläubigers vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners

Ein Gläubiger hat trotz Kenntnis von der Zahlungseinstellung des Schuldners keine Kenntnis von dessen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz, wenn er aufgrund des ihm bekannten Sachverhalts eine Gläubigerbenachteiligung ausschließen kann. Das ist der Fall, wenn er aufgrund einer Sicherungsübereignung von einer umfassenden insolvenzfesten Sicherung seiner Forderungen ausgeht und ausgehen darf.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 04.05.2018 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal (2 O 234/17) abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

InsO § 129 Abs. 1; InsO § 133 Abs. 1;

[Gründe]

I.