OLG Karlsruhe - Urteil vom 07.11.2013
9 U 119/11
Normen:
§ 129 Abs. 1 InsO; § 133 Abs. 1 InsO; § 166 Abs. 1 BGB;
Fundstellen:
ZIP 2014, 934
Vorinstanzen:
LG Konstanz, vom 28.06.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 114/11

Anforderungen an den Nachweis der Kenntnis des Gläubigers von der drohenden Zahlungsunfähigkeit

OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.11.2013 - Aktenzeichen 9 U 119/11

DRsp Nr. 2013/25804

Anforderungen an den Nachweis der Kenntnis des Gläubigers von der drohenden Zahlungsunfähigkeit

1. Ob eine Kenntnis des Gläubigers von der drohenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zu vermuten ist, hängt von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles ab.2. Ein Ratenzahlungsvergleich eines größeren Unternehmens muss für sich allein - ohne weitere Indizien - aus der Sicht des Gläubigers noch nicht zu einem zwingenden Schluss auf eine drohende Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens führen. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn das Unternehmen diesen Vergleich erst mit Verzögerung, nach Androhung der Zwangsvollstreckung, erfüllt.

Tenor

1.

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Konstanz vom 28.06.2011 - 4 O 114/11 D - aufgehoben.

2.

Die Klage wird abgewiesen.

3.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

5.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

§ 129 Abs. 1 InsO; § 133 Abs. 1 InsO; § 166 Abs. 1 BGB;

Gründe

I.