Die Berufung des Klägers gegen das am 10.04.2013 verkündete Urteil des Einzelrichters der 7. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das vorbezeichnete Urteil des Landgerichts Köln ist vorläufig vollstreckbar.
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