OLG Dresden - Urteil vom 08.05.2000
17 U 3742/99
Normen:
ZPO § 286 Abs. 1 § 416 ; BGB § 368 S. 1 ;
Fundstellen:
InVo 2000, 302
ZInsO 2000, 673

Anforderungen an den Nachweis der Leistung der Stammeinlage durch den Gesellschafter

OLG Dresden, Urteil vom 08.05.2000 - Aktenzeichen 17 U 3742/99

DRsp Nr. 2005/3618

Anforderungen an den Nachweis der Leistung der Stammeinlage durch den Gesellschafter

1. Der Gesellschafter trägt die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er seine Stammeinlagen erbracht hat. 2. Der Beweis ist durch die Vorlage einer Quittung jedenfalls dann nicht geführt, wenn nach dem gesamten Ergebnis der Beweisaufnahme ungewiss bleibt, ob die Einlagenforderung der Gesellschaft erfüllt worden ist, insbesondere, wenn dies keine Bestätigung in den vorhandenen Buchungsunterlagen findet.

Normenkette:

ZPO § 286 Abs. 1 § 416 ; BGB § 368 S. 1 ;
Fundstellen
InVo 2000, 302
ZInsO 2000, 673