BGH - Beschluß vom 09.12.2004
IX ZR 213/01
Normen:
InsO § 130 § 131 § 133 ;
Vorinstanzen:
OLG Frankfurt/Main, vom 27.07.2001

Anforderungen an den Nachweis des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes

BGH, Beschluß vom 09.12.2004 - Aktenzeichen IX ZR 213/01

DRsp Nr. 2005/178

Anforderungen an den Nachweis des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes

Ein inkongruentes Deckungsgeschäft ist in aller Regel ein erhebliches Beweisanzeichen für den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners und die Kenntnis des anderen Teils davon. Dieses Beweisanzeichen führt aber nicht zu einem Beweis des ersten Anscheins und damit auch nicht zu einer Umkehr der Beweislast.

Normenkette:

InsO § 130 § 131 § 133 ;

Gründe:

Die Revision wirft keine Fragen von grundsätzlicher Bedeutung auf und hat im Ergebnis keine Aussicht auf Erfolg (§ 554b Abs. 1 ZPO a.F.).