Die Beschwerde des Beteiligten gegen die Zwischenverfügung - Ziffer 1 - des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 11. Juni 2014 wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die Zustimmung der durch den Insolvenzverwalter vertretenen Eigentümerin in grundbuchmäßiger Form erteilt ist.
II.Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens beläuft sich auf 5.000 €.
I.
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