Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück vom 3. Januar 2011 wird auf Kosten des weiteren Beteiligten zurückgewiesen.
Der Wert des Gegenstands des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 1.366,86 € festgesetzt.
I.
Der weitere Beteiligte war Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen der R. GmbH. Auf seinen Antrag setzte das Insolvenzgericht mit Beschluss vom 21. November 2007 seine Vergütung auf 43.217,32 € fest. Dieser Festsetzung wurde eine vom Verwalter angegebene Berechnungsgrundlage von 106.087,87 € zugrunde gelegt. Bei der gleichzeitig vorgelegten Berechnung der Verteilungsquote wurde von einer Masse von 79.161,42 € ausgegangen zuzüglich einer vom Finanzamt zu erwartenden Umsatzsteuererstattung in Höhe von 5.764,19 €. Nach der Schlussverteilung wurde das Verfahren mit Beschluss vom 20. Januar 2009 aufgehoben.
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