Die Berufung der Beklagten gegen das am 20. September 2012 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin -
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird gestattet, eine Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages zuzüglich 10 % abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages zuzüglich 10 % leistet.
Das angefochtene Urteil ist für den Kläger ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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