KG - Urteil vom 04.03.2014
14 U 98/12
Normen:
InsO § 17 Abs. 2; InsO § 133 Abs. 1; InsO § 143 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 20.09.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 4/12

Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsfähigkeit

KG, Urteil vom 04.03.2014 - Aktenzeichen 14 U 98/12

DRsp Nr. 2015/3214

Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsfähigkeit

Die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit bedarf nicht zwingend der Aufstellung einer Liquiditätsbilanz, wenn feststeht, dass die Schuldnerin nicht in der Lage war, fällige Forderungen in relevanter Höhe bis zur Insolvenzeröffnung zu bezahlen.

Die Berufung der Beklagten gegen das am 20. September 2012 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 12 O 4/12 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird gestattet, eine Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages zuzüglich 10 % abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages zuzüglich 10 % leistet.

Das angefochtene Urteil ist für den Kläger ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

InsO § 17 Abs. 2; InsO § 133 Abs. 1; InsO § 143 Abs. 1;

Gründe:

I.