OLG Naumburg - Urteil vom 06.12.2017
5 U 96/17
Normen:
InsO a.F. § 133 Abs. 1;
Fundstellen:
ZInsO 2018, 2077
Vorinstanzen:
LG Dessau-Roßlau, vom 14.07.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 708/15

Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit der späteren Insolvenzschuldnerin

OLG Naumburg, Urteil vom 06.12.2017 - Aktenzeichen 5 U 96/17

DRsp Nr. 2018/11301

Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit der späteren Insolvenzschuldnerin

1. Sofern ein vom Insolvenzverwalter erstellter Liquiditätsstatus noch durch ein Sanierungskonzept der Schuldnerin ergänzt wird und sich hieraus übereinstimmende Angaben ergeben, bedarf es der weitergehenden Einholung einer Liquiditätsbilanz nicht. 2. Ein Sanierungsgutachten muss vom Gläubiger selbst geprüft werden. Er kann sich nicht auf pauschale Aussagen aus dem Vorwort des Gutachtens, auf Angaben weiterer Wirtschaftsprüfer oder weiterer Gläubiger verlassen, der Schuldner sei sanierungsfähig. Für ein Vertrauen auf baldige Überwindung der Krise müssen konkrete Umstände vorliegen, die das Vertrauen auf baldige Genesung rechtfertigen.

Auf die Berufung des Klägers wird das am 14. Juli 2017 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.389.492,33 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. März 2012 zu zahlen.

Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt der Kläger 10 v.H. und die Beklagte 90 v.H.; von den Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger 3 v.H. und die Beklagte 97 v.H..