LG Chemnitz, vom 28.07.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 11 T 3487/00
Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit
OLG Dresden, Beschluss vom 28.08.2000 - Aktenzeichen 7 W 1396/00
DRsp Nr. 2005/3617
Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit
1. Die Zahlungsunfähigkeit ist hinreichend glaubhaft gemacht, wenn der Schuldner über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung nicht abgeführt hat.2. Zur Glaubhaftmachung reicht die Vorlage eines Kontoauszuges mit einer geordneten Zusammenstellung der offenen Forderungen aus.