LG Darmstadt, vom 24.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 23 T 262/04
AG Darmstadt, vom 12.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 9 IN 965/04
Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit; Rechtsfolgen von Teilzahlungen
BGH, Beschluß vom 13.06.2006 - Aktenzeichen IX ZB 238/05
DRsp Nr. 2006/20127
Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit; Rechtsfolgen von Teilzahlungen
»a) Befindet sich der Schuldner mit fälligen Gesamtsozialversicherungsbeiträgen von mehr als sechs Monaten im Rückstand, hat der Gläubiger den Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit in der Regel glaubhaft gemacht.b) Nach Antragstellung eingehende Teilzahlungen stellen die Zulässigkeit des Gläubigerantrags unter dem Gesichtspunkt des Insolvenzgrundes nur in Frage, wenn mit ihnen die geschuldeten Zahlungen an die Gesamtheit der Gläubiger im Allgemeinen wieder aufgenommen worden sind.«