BGH - Beschluß vom 13.06.2006
IX ZB 220/05
Normen:
InsO § 14 Abs. 1 § 17 ;
Vorinstanzen:
LG Magdeburg - 3 T 566/05 (370) - 8.8.2005,
AG Magdeburg, vom 20.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 361 IN 172/05

Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Insolvenzgrunde der Zahlungsunfähigkeit

BGH, Beschluß vom 13.06.2006 - Aktenzeichen IX ZB 220/05

DRsp Nr. 2006/19371

Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Insolvenzgrunde der Zahlungsunfähigkeit

Einem Antrag der Finanzverwaltung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Steuerschuldners sind zur Glaubhaftmachung der geltend gemachten Steuerforderung Steueranmeldungen des Schuldners oder Steuerbescheide beizufügen.

Normenkette:

InsO § 14 Abs. 1 § 17 ;

Gründe:

Die Rechtsbeschwerde ist nach § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, §§ 7, 34 Abs. 1 InsO statthaft; sie ist jedoch unzulässig, weil die Sache weder grundsätzliche Bedeutung hat (§ 574 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordert (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO).