Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer Forderung im Insolvenzeröffnungsverfahren
OLG Köln, Beschluss vom 14.12.2001 - Aktenzeichen 2 W 146/01
DRsp Nr. 2005/3575
Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer Forderung im Insolvenzeröffnungsverfahren
Eine nicht rechtskräftig titulierte Forderung kann im Insolvenzeröffnungsverfahren nur durch präsente Beweismittel glaubhaft gemacht werden. Eine Prüfung anstelle des Prozessgerichts kommt nicht in Betracht.