OLG Köln - Beschluss vom 14.12.2001
2 W 146/01
Normen:
InsO § 14 Abs. 1 § 17 ;
Fundstellen:
ZInsO 2002, 772

Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer Forderung im Insolvenzeröffnungsverfahren

OLG Köln, Beschluss vom 14.12.2001 - Aktenzeichen 2 W 146/01

DRsp Nr. 2005/3575

Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer Forderung im Insolvenzeröffnungsverfahren

Eine nicht rechtskräftig titulierte Forderung kann im Insolvenzeröffnungsverfahren nur durch präsente Beweismittel glaubhaft gemacht werden. Eine Prüfung anstelle des Prozessgerichts kommt nicht in Betracht.

Normenkette:

InsO § 14 Abs. 1 § 17 ;
Fundstellen
ZInsO 2002, 772