ArbG Aachen, vom 11.04.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 2807/16
Anforderungen an eine Wertguthabenvereinbarung i.S. von § 7b SGB IV
LAG Köln, Urteil vom 03.07.2020 - Aktenzeichen 4 Sa 330/19
DRsp Nr. 2020/11753
Anforderungen an eine Wertguthabenvereinbarung i.S. von § 7bSGB IV
1. Eine ordnungsgemäße Wertguthabenvereinbarung iSv. § 7 Abs. 1aSGB IV aF (= § 7bSGB IV) setzt voraus, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich darüber geeinigt haben, in welchem Umfang ein Guthaben angespart werden soll, dh. es muss klar sein, welche Arbeitszeit in welchem Zeitraum auf dem Arbeitszeitkonto angespart wird bzw. welches Wertgutgaben, das auf welchem konkreten Arbeitszeitumfang beruht, angespart werden soll.2. Liegt keine derartige Wertguthabenvereinbarung vor, können die Rechte aus der Vereinbarung zum Arbeitszeitkonto nicht dadurch abgesichert werden, dass eine Rückdeckungsversicherung, die der Arbeitgeber abgeschlossen hat, an den Arbeitnehmer verpfändet wird, da mangels zu sichernder Forderung kein akzessorisches Pfandrecht bestellt werden kann.3. Im Falle der Insolvenz des bisherigen Arbeitgebers und Versicherungsnehmers stellt die Übertragung einer solchen Rückdeckungsversicherung an den neuen Arbeitgeber im Zeitraum zwischen Insolvenzantrag und Insolvenzeröffnung eine anfechtbare Handlung dar, erst recht wenn es sich bei dem neuen Arbeitgeber um eine nahestehende Person iSv. § 138 Abs. 2 Nr. 1InsO handelt.
Tenor
1. 2. 3. 4.
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