Die Kosten der Rechtsmittel werden der Schuldnerin auferlegt.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
Der weitere Beteiligte zu 1, ein früherer Arbeitnehmer der Schuldnerin, beantragte am 1. März 2011 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über deren Vermögen. Er behauptete, den Lohn für die Monate September 2010 bis Januar 2011 überwiegend nicht erhalten zu haben.
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