Anlage: Bezeichnung der Zulassung, die gleichzeitig für mehrere Sparten erteilt wird
VAG ( Versicherungsaufsichtsgesetz )
Anlage 2
Bezeichnung der Zulassung, die gleichzeitig für mehrere Sparten erteilt wirdUmfasst die Zulassung zugleich1. Nummer 1 Buchstabe d, die Nummern 3, 7 und 10 Buchstabe a, so wird sie unter der Bezeichnung "Kraftfahrtversicherung" erteilt;2. Nummer 1 Buchstabe d, die Nummern 4, 6, 7 und 12, so wird sie unter der Bezeichnung "See- und Transportversicherung" erteilt;3. Nummer 1 Buchstabe d, die Nummern 5, 7 und 11, so wird sie unter der Bezeichnung "Luftfahrtversicherung" erteilt;4. die Nummern 8 und 9, so wird sie unter der Bezeichnung "Feuer- und andere Sachschäden" erteilt;5. die Nummern 10 bis 13, so wird sie unter der Bezeichnung "Haftpflicht" erteilt;6. die Nummern 14 und 15, so wird sie unter der Bezeichnung "Kredit und Kaution" erteilt;
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