(zu § 13 b Absatz 2 Nummer 11) Liste der Gegenstände, für deren Lieferung der Leistungsempfänger die Steuer schuldet
Lfd. Nr. Warenbezeichnung Zolltarif (Kapitel, Position, Unterposition) 1 Silber, in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver; Silberplattierungen auf unedlen Metallen, in Rohform oder als Halbzeug Positionen 7106 und 7107 2 Platin, in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver; Platinplattierungen auf unedlen Metallen, auf Silber oder auf Gold, in Rohform oder als Halbzeug Position 7110 und Unterposition 7111 00 00 3 Roheisen oder Spiegeleisen, in Masseln, Blöcken oder anderen Rohformen; Körner und Pulver aus Roheisen, Spiegeleisen, Eisen oder Stahl; Rohblöcke und andere Rohformen aus Eisen oder Stahl; Halbzeug aus Eisen oder Stahl Positionen 7201, 7205 bis 7207, 7218 und 7224 4 Nicht raffiniertes Kupfer und Kupferanoden zum elektrolytischen Raffinieren; raffiniertes Kupfer und Kupferlegierungen, in Rohform; Kupfervorlegierungen; Pulver und Flitter aus Kupfer Positionen 7402, 7403, 7405 und 7406 5 Nickelmatte, Nickeloxidsinter und andere Zwischenerzeugnisse der Nickelmetallurgie; Nickel in Rohform; Pulver und Flitter, aus Nickel Positionen 7501, 7502 und 7504 6 Aluminium in Rohform; Pulver und Flitter, aus Aluminium Positionen 7601 und 7603 7 Blei in Rohform; Pulver und Flitter, aus Blei Position 7801; aus Position 7804
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