BGH - Beschluß vom 15.12.2005
IX ZB 135/03
Normen:
GesO § 14 ;
Fundstellen:
BGHReport 2006, 613
DZWIR 2006, 171
MDR 2006, 893
NJ 2006, 221
WM 2006, 778
ZIP 2006, 385
ZInsO 2006, 210
Vorinstanzen:
LG Meiningen, vom 08.05.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 4 T 362/02
AG Meiningen - N 280/97 - 11.11.2002,

Anmeldung der Forderung auf Rückzahlung einer Beihilfe nach Ablauf der Anmeldefrist

BGH, Beschluß vom 15.12.2005 - Aktenzeichen IX ZB 135/03

DRsp Nr. 2006/2702

Anmeldung der Forderung auf Rückzahlung einer Beihilfe nach Ablauf der Anmeldefrist

»Die nach Ablauf der Anmeldefrist eingehende Anmeldung einer auf eine Entscheidung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gestützten Forderung auf Rückzahlung einer Beihilfe ist auch dann noch anzuerkennen, wenn die Rückzahlung aus anderen Gründen schon innerhalb der Anmeldefrist hätte verlangt werden können.«

Normenkette:

GesO § 14 ;

Gründe: