Die Urteile des Amtsgerichts Brühl vom 30. Juni 2009 und der 13. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 9. Dezember 2009 werden auf die Rechtsmittel des Klägers aufgehoben.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.037,90 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Mai 2008 zu zahlen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Von Rechts wegen
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|