Anordnung der Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren einer GmbH
AG Köln, Beschluß vom 17.09.1999 - Aktenzeichen 71 IN 28/99
DRsp Nr. 2003/16884
Anordnung der Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren einer GmbH
Die Anordnung der Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren einer GmbH kommt nicht in Betracht, wenn zu erwarten ist, daß der geschäftsführende Gesellschafter die Eigenverwaltung nutzen wird, sich der persönlichen Haftung zu entziehen.