OLG Düsseldorf - Beschluss vom 25.02.2021
I-3 VA 14/19
Normen:
EGGVG §§ 23 ff.; InsO § 4; ZPO § 299 Abs. 1;
Fundstellen:
BB 2021, 1236
NJW-RR 2021, 838
ZInsO 2021, 958
Vorinstanzen:
LG Duisburg, - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 320/18

Anspruch auf Akteneinsicht in eine InsolvenzakteAkteneinsicht ohne Einwilligung der BeteiligtenUnterlagen des Schuldners

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.02.2021 - Aktenzeichen I-3 VA 14/19

DRsp Nr. 2021/5682

Anspruch auf Akteneinsicht in eine Insolvenzakte Akteneinsicht ohne Einwilligung der Beteiligten Unterlagen des Schuldners

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.

Gegenstandswert: 85.000 €.

Normenkette:

EGGVG §§ 23 ff.; InsO § 4; ZPO § 299 Abs. 1;

Gründe

I.

Der Beteiligte zu 1 war Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin. Er wird von deren Insolvenzverwalter vor dem Landgericht Duisburg - 4 O 320/18 - auf Zahlung von 85.000 € in Anspruch genommen, weil die Insolvenzschuldnerin im Jahre 2013 im Rahmen eines Joint Venture mit einer chinesischen Partnerin Zahlungen in Höhe von insgesamt 305.500 € geleistet habe, für die es an Belegen fehle. Der Beteiligte zu 1 habe daher seine ihm als Geschäftsführer obliegenden Pflichten zur Buchführung und ordnungsgemäßen Aufstellung der Jahresabschlüsse verletzt und sei nach § 43 Abs. 2 GmbHG ersatzpflichtig.