LSG Sachsen - Urteil vom 13.02.2014
L 3 AL 141/08
Normen:
GG Art. 14 Abs. 1 S. 1; GG Art. 14 Abs. 1 S. 2; GG Art. 14 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3; InsO § 17 Abs. 1; InsO § 17 Abs. 2 S. 1 und S. 2; InsO § 17 Abs. 2; InsO § 217 S. 1; InsO § 258 Abs. 1; SGB II i.d.F. vom 01.01.2002 § 183 Abs. 1 S. 1; SGB II i.d.F. vom 01.01.2002 § 183 Abs. 2; SGB III § 183 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
DStR 2014, 13
NZI 2014, 513
ZInsO 2014, 1287
Vorinstanzen:
SG Chemnitz, vom 10.06.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 12 AL 438/07

Anspruch auf Insolvenzgeld aufgrund eines zweiten Insolvenzereignisses des Arbeitgebers; Verfassungsmäßigkeit der Rechtsprechung des BSG zum einheitlichen Insolvenzereignis

LSG Sachsen, Urteil vom 13.02.2014 - Aktenzeichen L 3 AL 141/08

DRsp Nr. 2014/7721

Anspruch auf Insolvenzgeld aufgrund eines zweiten Insolvenzereignisses des Arbeitgebers; Verfassungsmäßigkeit der Rechtsprechung des BSG zum einheitlichen Insolvenzereignis

1. Der Anspruch auf Insolvenzgeld setzt voraus, dass durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein neues Insolvenzereignis i.S.d. § 183 SGB III eintritt. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber nach der Beendigung eines ersten Insolvenzverfahrens aufgrund des Insolvenzplanverfahrens seine Zahlungsfähigkeit wieder erlangt haben muss. 2. Ein neues Insolvenzereignis tritt allerdings nicht ein und kann folglich auch keine Ansprüche auf Insolvenzgeld auslösen, solange die auf einem bestimmten Insolvenzereignis beruhende Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers andauert. 3. Auch wenn zeitweise das Insolvenzplanverfahren pflichtgemäß durchgeführt wurde, kann das allein noch nicht zu der Annahme führen, die Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers sei beendet und ein neues Insolvenzereignis könne eintreten.

I. Auf die Berufung der Beklagen wird das Urteil des Sozialgerichts Chemnitz vom 10. Juni 2008 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

II. Außergerichtliche Kosten sind für beide Instanzen nicht zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

GG Art. 14 Abs. 1 S. 1; GG Art. 14 Abs. 1 S. 2; GG Art. 14 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3; InsO § 17 Abs. 1; InsO § 17 Abs. 2 S. 1 und S. 2; InsO § 17 Abs. 2; InsO § 217 S. 1;