Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 9. März 2011 aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 24. Januar 2007 wird zurückgewiesen.
Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.
I
Die Klägerin begehrt Insolvenzgeld (Insg) für die Monate März, April und Mai 2003.
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