LAG Nürnberg - Urteil vom 01.10.2014
4 Sa 273/14
Normen:
InsO § 55 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2; InsO § 103 Abs. 2;
Fundstellen:
BB 2015, 243
DStR 2015, 13
NZI 2015, 290
NZI 2015, 6
ZIP 2015, 334
ZInsO 2015, 224
Vorinstanzen:
ArbG Nürnberg, vom 19.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 5760/12

Anspruch auf Karenzentschädigung für nachvertragliches Wettbewerbsverbot als bloße Insolvenzforderung

LAG Nürnberg, Urteil vom 01.10.2014 - Aktenzeichen 4 Sa 273/14

DRsp Nr. 2015/738

Anspruch auf Karenzentschädigung für nachvertragliches Wettbewerbsverbot als bloße Insolvenzforderung

Bei dem Anspruch auf Karenzentschädigung handelt es sich jedenfalls dann um keine Masseforderung gem. § 55 InsO, wenn der Insolvenzverwalter nicht auf der Einhaltung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes besteht sondern mit der vorzeitigen Freistellung des Arbeitnehmers zum Ausdruck bringt, dass dieser über seine Arbeitskraft frei verfügen kann.

1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 19.02.2014, Az.: 2 Ca 5760/12, wird auf Kosten des Berufungsführers zurückgewiesen.

2. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

InsO § 55 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2; InsO § 103 Abs. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch über die Zahlung einer Karenzentschädigung.

Der am 09.03.1968 geborene Kläger war ab dem 01.12.1995 bei dem Besucherring Dr. O... als Geschäftsstellenleiter beschäftigt und bezog zuletzt ein Bruttomonatsentgelt in Höhe von EUR 3.399,73.

Über das Vermögen der Arbeitgeberin wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden vom 30.06.2012 das Insolvenzverfahren eröffnet und der Beklagte zum Insolvenzverwalter bestellt.

Dieser kündigte das Arbeitsverhältnis des Klägers zum 31.10.2012.