Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 25.06.2018 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit einer endgültigen Leistungsfestsetzung nach vorläufiger Bewilligung, insbesondere über die Höhe des anzurechnenden Einkommens aus der selbständigen Tätigkeit des Klägers im Zeitraum vom 01.05.2015 bis zum 31.10.2015.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|