SchlHOLG - Urteil vom 03.06.2022
17 U 5/22
Normen:
DSGVO Art. 17 Abs. 1 Buchst. d);
Vorinstanzen:
LG Kiel, vom 17.12.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 12721

Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten aus einer DatenbankUnrechtmäßige DatenverarbeitungDatenverarbeitung mehr als sechs Monate nach Aufhebung eines Insolvenzverfahrens

SchlHOLG, Urteil vom 03.06.2022 - Aktenzeichen 17 U 5/22

DRsp Nr. 2022/9064

Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten aus einer Datenbank Unrechtmäßige Datenverarbeitung Datenverarbeitung mehr als sechs Monate nach Aufhebung eines Insolvenzverfahrens

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Kiel vom 17. Dezember 2021 - Aktenzeichen 10 O 12721 - abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, die in ihrem elektronischen Datenbestand gespeicherten Informationen zum Kläger,

"Insolvenzverfahren aufgehoben. Aus den Veröffentlichungen der Insolvenzgerichte stammt die Information, dass die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wurde. Das Verfahren wurde aufgehoben (beendet). Aktenzeichen [...]. Das zuständige Amtsgericht führt den Vorgang unter diesem Aktenzeichen. Datum des Ereignisses 25.03.2020. Datum der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch das zuständige Amtsgericht.",

zu löschen und den Score-Wert des Klägers künftig in der Weise zu berechnen, dass keine Informationen zu dem vorgenannten Insolvenzverfahren des Klägers berücksichtigt werden.

Die Beklagte hat die Kosten beider Rechtszüge zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 150,00 vorläufig vollstreckbar.

Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.

Normenkette:

DSGVO Art. 17 Abs. 1 Buchst. d);

Gründe

I.

1. 2. 1. 2.