Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Kiel vom 17. Dezember 2021 - Aktenzeichen 10 O 12721 - abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, die in ihrem elektronischen Datenbestand gespeicherten Informationen zum Kläger,
"Insolvenzverfahren aufgehoben. Aus den Veröffentlichungen der Insolvenzgerichte stammt die Information, dass die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wurde. Das Verfahren wurde aufgehoben (beendet). Aktenzeichen [...]. Das zuständige Amtsgericht führt den Vorgang unter diesem Aktenzeichen. Datum des Ereignisses 25.03.2020. Datum der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch das zuständige Amtsgericht.",
zu löschen und den Score-Wert des Klägers künftig in der Weise zu berechnen, dass keine Informationen zu dem vorgenannten Insolvenzverfahren des Klägers berücksichtigt werden.
Die Beklagte hat die Kosten beider Rechtszüge zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 150,00 vorläufig vollstreckbar.
Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
I.
1. 2. 1. 2.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|