Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 18.04.2019, Bö
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Dieses Urteil sowie das unter Ziffer 1 bezeichnete Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4.Die Revision wird zugelassen.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 13.548,15 € festgesetzt.
I.
1. 2.
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