Die Revision gegen das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 10. August 2021 wird auf Kosten der Kläger zurückgewiesen.
Am 4. August 2019 buchten die Kläger bei dem beklagten Luftfahrtunternehmen Flüge von Frankfurt am Main nach Windhoek in Namibia und von Windhoek nach Frankfurt am Main. Sie bezahlten den Flugpreis. Der Hinflug sollte am 6. April 2020 stattfinden, der Rückflug am 18. April 2020.
Am 1. Dezember 2019 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beklagten eröffnet und Eigenverwaltung angeordnet. Die Beklagte setzte den Flugbetrieb danach fort. Die von den Klägern gebuchten Flüge wurden wegen der Corona-Pandemie von der Beklagten annulliert. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beklagten wurde, nachdem ein Insolvenzplan zustande gekommen war, mit Beschluss vom 26. November 2020 aufgehoben.
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