Die Revision gegen das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 10. August 2021 wird auf Kosten der Kläger zurückgewiesen.
Am 4. August 2019 buchten die Kläger bei dem beklagten Luftfahrtunternehmen Flüge von Frankfurt am Main nach Windhoek in Namibia und von Windhoek nach Frankfurt am Main. Sie bezahlten den Flugpreis. Der Hinflug sollte am 6. April 2020 erfolgen, der Rückflug am 18. April 2020.
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